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Für Kinder mit Klumpfuss kann man bei der Berechnung
der Einkommensteuer einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung geltend
machen. Dazu muss man beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf
Anerkennung einer Behinderung stellen. Für einen Klumpfuss wird in der Regel ein
Grad der Behinderung (GdB) von 30 festgestellt. Zusammen mit dem
Feststellungsbescheid erhält man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das
Finanzamt. Mit dieser Bescheinigung erhält man einen Pauschbetrag von jährlich
600 DM, den man entweder bei der Einkommensteuererklärung absetzen oder auf der
Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann
Dirk Kobbe
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Interessant für alle, die per Kaiserschnitt entbinden, denn dann
zahlt die Kasse nach der Entbindung eine Haushaltshilfe. Vorausgesetzt, der Mann
(oder wer auch immer mit im Haus lebt und Kinder versorgen könnte) kann nicht zu
Hause sein, weil er arbeiten muss. Einen Antrag auf Haushaltshilfe erhält man
bei den zuständigen Krankenkassen. Die Haushaltshilfe selbst muss man sich
anderweitig besorgen: Entweder man hat jemanden aus der Familie, den man
einsetzen kann (dann ist der Satz der Kasse aber niedriger), oder man wendet
sich an Organisationen wie z.B. die Johanniter (die rechnen dann mit der Kasse
direkt ab). Diese Organisationen vermitteln einem ausgebildete Haushaltshilfen.
Häufig gibt es dort Engpässe und Wartezeiten, die im Falle einer Entbindung ein
Problem sind. Manche Organisationen bieten deshalb die Hilfe ihrer
Zivildienstleistenden an. Sollte man einen Zivildienstleistenden haben, der
einem nicht zusagt, da er z.B. nicht mit Kindern/Geschwisterkindern umgehen
kann, dann sollte man um Ersatz bitten. Aber die meisten jungen Herren sind
zumindest sehr bemüht. Die Dauer für die Haushaltshilfe wird vom FA mitbestimmt,
da er einen Teil des Antrags mit ausfüllen muss (im Normalfall 2-4 Wochen, kann
aber auch länger sein). Wieviele Stunden pro Woche die Haushaltshilfe kommt, ist
sowohl vom Gesundheitszustand der Mutter wie auch vom Good Will des FA abhängig.
Und sollte man bereits vor der Geburt Schwierigkeiten mit z.B. vorzeitigen Wehen
haben, steht einem auch dann bereits eine Haushaltshilfe zu. Aber auch hier
wieder nur unter Mitwirkung des FA. Für Mütter mit KF-Kindern deshalb nicht
uninteressant, da ja gerade in den ersten Wochen häufige Gipswechsel etc.
gemacht werden und damit viele Wege und viel Schlepperei verbunden ist Iris
Pott
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